Stellungnahmen
Stellungnahme der Vorsitzenden Frau Schmidt-Zadel der Organisation Alzheimer NRW.
Zur Kürzung der stundenweisen Verhinderungspflege im Rahmen der Pflegereform 2021.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben nehmen wir Bezug auf das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 04. November 2020.
Die Reform, die ab dem 01. Juli 2022 in Kraft treten soll, sieht vor, dass für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege dann nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen. Ein Teil der Mittel soll so einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleiben.
Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahre 2020 gehen derzeit von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland aus, von denen mehr als die Hälfte erwerbstätig ist. Gerade für diese zeitlich eingespannte Personengruppe ist die Möglichkeit einer stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Schlüssel für kurzfristige Auszeiten vom Pflegealltag, die es überhaupt erst möglich machen, die Pflegesituation einigermaßen zu bewältigen.
Für die pflegenden Angehörigen bedeutet die Reform also in der Praxis eine deutliche Verminderung der Möglichkeiten, sich spontan und kurzfristig von den hohen Anforderungen der Pflege zu erholen, da die Nutzung des Budgets immens eingeschränkt wird.
Die durch die Änderung
bedingten Ausfälle in der Pflege von Menschen mit Demenz können demnach entweder dazu führen, dass frühzeitig ein Heimplatz gesucht wird oder berufstätige, pflegenden Angehörigen ihre
Erwerbstätigkeit einschränken, da sich Beruf und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen. Beides hat, auch gesamtgesellschaftlich gesehen, Nachteile: Die ohnehin angespannten Ressourcen der stationären
Betreuung werden weiter beansprucht. Und: Da auch heute noch ein Großteil der informellen Pflege durch Frauen übernommen wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie dadurch noch mehr als jetzt
schon in atypische Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Langfristig gesehen kann das zu vermehrter Altersarmut führen.
Angesichts der Corona-Krise und ihrer Nachwirkungen muss pflegenden Angehörigen gerade unter den aktuellen Umständen nicht nur akute Hilfe gewährt, sondern auch fortwährend die Perspektive auf flexible Unterstützungsangebote garantiert werden.
Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, müssen und werden wir wieder reagieren und gemeinsam mit anderen Verbänden aktiv sein.
Regina Schmidt-Zadel
1. Vorsitzende
Stellungnahme der Vorsitzenden Frau Schmidt-Zadel der Organisation Alzheimer NRW.
- Die notwendige Infektionsschutzausrüstung der Heime sicherzustellen
- Die notwendige Isolierung nach Verdacht so kurz wie möglich zu gestalten
- Eine psychologische und ärztliche Betreuung für Quarantänebereiche vorzusehen
Eine Mitteilung des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands e.V. zur drohenden Verschlechterung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Anregungen des Landesverbandes Gerontopsychiatrie und –psychotherapie (LVGeronto) zur Erneuerung der Psychiatrie Personalverordnung